Anpassung und Aufhebung kommunaler Sondernutzungspläne
19.06.2025 Romanshorn: offizielle MitteilungenDie Stadt Romanshorn passt ihre Sondernutzungspläne an gesetzliche Vorgaben an. Während der Mitwirkung gingen keine Eingaben ein. Nun folgt vom 20. Juni bis 9. Juli 2025 die öffentliche Auflage.
Der Stadtrat Romanshorn hat nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens die öffentliche Auflage von Änderungen an Sondernutzungsplänen sowie die Aufhebung mehrerer Gestaltungspläne beschlossen. Aufgehoben werden die Gestaltungspläne Allee-/Bahnhofstrasse, Konsumhof, Quartiere Reckholdern und Untere Rislenstrasse sowie die Gebiete Wiesental und Wiesental West.
Anpassungen erfolgen bei den Gestaltungsplänen für die Parzellen 710 und 2870 "Maron", die Obere Zelg, den Sonnenring und das Witenzelg.
Die Überarbeitung dient der obligatorischen Anpassung an das kantonale Planungs- und Baugesetz sowie an die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe.
Die Unterlagen sind während der Auflage bei der Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 13, oder online unter www.romanshorn.ch/sondernutzungsplan einsehbar.