Keine Einsprachen zur zweiten Rahmennutzungsplan-Nachführung

  19.06.2025 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Während der öffentlichen Auflage zur zweiten Nachführung des Rahmennutzungsplans gingen keine Einsprachen ein.

Die Anpassung des Rahmennutzungsplans verfolgt das Ziel, Zonenplan und Baureglement gemäss den Vorgaben des kantonalen Departements für Bau und Umwelt (DBU) zu überarbeiten.

Im Zentrum steht insbesondere die Einführung einer Ortsbildschutzzone an der Schlossberg- und Badstrasse. Ergänzend dazu werden neue Vorschriften im Baureglement (Art. 23) für diese Zone definiert. Die Gemeindeversammlung wird nun im November 2025 über die Änderungen im Zonenplan entscheiden.

Rahmennutzungsplan der Hafenstadt. Bild: Rolf Müller/Stadt Romanshorn

 


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