Sorgfältiger Umgang mit PV-Anlagen im Ortsbildschutz
12.06.2025 Romanshorn: offizielle MitteilungenDie Installation von Photovoltaikanlagen (PV) im Ortsbildschutzgebiet oder bei Schutzobjekten führt immer wieder zu Unklarheiten und Diskussionen. Die Baukommission hat deshalb Richtlinien zum Umgang mit PV-Anlagen verabschiedet.
Bei der Installation von Photovoltaikanlagen im Ortsbildschutzgebiet oder bei Schutzobjekten ist grundsätzlich eine Güterabwägung vorzunehmen. Der Zubau von erneuerbarer Energie ist das eine Interesse, der Schutz des Ortsbilds das andere.
Die Einreichung eines ordentlichen Baugesuchs ist bei Schutzobjekten oder im Ortsbildschutzgebiet zwingend erforderlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bauverwaltung und der kantonalen Denkmalpflege wird sehr empfohlen. Für eine Bewilligung ist eine Abwägung in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege nötig, ob mit der PV-Anlage eine wesentliche Beeinträchtigung des Kulturdenkmals vorliegt.
Faktenblatt zeigt "best practice"
Das Ziel ist die bestmöglichste Einpassung der Module. So müssen in ISOS-A-Gebieten (Bundesschutz) die Module farblich an das Dach angepasst sein. Module an Fassaden von Liegenschaften in Ortsbildschutzgebieten sind nicht zulässig. Auf nicht geschützten Liegenschaften in Ortsbildschutzgebieten ist die Anlage nach Möglichkeit auf der strassenabgewandten Dachseite zu erstellen.
In den letzten Jahren hat sich im Kanton Thurgau eine Praxis zum Umgang mit PV-Anlagen in sensiblen Gebieten entwickelt. Aufgrund dieser Weiterentwicklung mussten die Regelungen teilweise angepasst werden. Es ist daher möglich, dass bestehende Anlagen nicht in allen Punkten der aktuellen Praxis entsprechen.
Das Faktenblatt ist online verfügbar: www.romanshorn.ch/solar
Beispiel einer Begrünung mit PV-Anlage.