Aus den Ressorts

  28.08.2025 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Überdurchschnittliche soziale Belastungen für Romanshorn

In Romanshorn sind die Kosten für Soziales der gewichtigste Aufwandposten in der Rechnung. 2024 waren es 4.9 Millionen Franken (gut 25 % der Steuereinnahmen). Die wichtigsten drei Bestandteile sind die Sozialhilfe, die individuelle (Krankenkassen-) Prämienverbilligung (IPV) und die Berufsbeistandschaft. Folgend sollen diese Kosten mit dem kantonalen Mittelwert verglichen werden.

Belastung 70 % über kantonalem Mittel
Bei der Sozialhilfe betrug der Lastenausgleich 2024, den Romanshorn aus dem Finanzausgleich erhält, rund 550'000 Franken und beruhte auf der Tatsache, dass die Romanshorner Kosten 70 % über dem kantonalen Mittelwert lagen.

Bei der IPV zeigt die letzte Auszahlung des Sonderlastenbeitrages des Kantons aus dem Jahr 2022, dass die Romanshorner Belastung 60 % über dem kantonalen Mittel war. Dieser Beitrag wird vom Kanton nicht mehr gewährt – die überdurchschnittliche Belastung für die Hafenstadt dürfte allerdings im vergleichbaren Rahmen geblieben sein.

Beistandschaften weit über Schnitt
Für den Kanton Thurgau werden keine Zahlen zu den Anzahl Beistandschaften publiziert, für die gesamte Schweiz geht man von rund 1.7 % der Bevölkerung aus (ca. 155'000). Dieses Verhältnis dürfte für den gesamten Thurgau aufgrund der ländlichen Strukturen sogar noch unterschritten werden. In Romanshorn haben wir aktuell rund 350 Beistandschaften auf knapp 12'000 Einwohnende, dies ergibt eine Quote von 3 %. Also ist Romanshorn auch hier (mindestens) 80 % über dem kantonalen Mittel.

Mehrbelastung von rund 1.5 Millionen
Zusammengefasst dürften die Kosten für Soziales also rund 70 % über dem kantonalen Mittel liegen, was eine jährliche Mehrbelastung von rund 2 Millionen Franken ergibt. Auch nach Abzug des oben erwähnten Lastenausgleichs verbleibt netto eine Mehrbelastung von gegen 1.5 Millionen Franken, was aktuell gegen 7 Steuerprozente ausmacht.

Markante Auswirkung auf Steuerfuss
Überdurchschnittliche Ausgaben führen auch zu höheren Steuerfüssen, umso mehr als in Romanshorn die Steuerkraft pro Person rund 5 % bis 10 % unterhalb des Mittelwerts des Kantons liegt. Aktuell beträgt der Steuerfuss der politischen Gemeinde 70 %, das sind 14 Steuerprozente über dem kantonalen Mittel von 56 %. Rund die Hälfte dieser Mehrbelastung stammt also aus dem Sozialbereich.

Insgesamt muss aber festgehalten werden, dass die relativ hohen Sozialhilfekosten auf die strukturelle Zusammensetzung der Bevölkerung sowie auf das verfügbare Wohnangebot zurückzuführen sind.

Stadtrat Peter Eberle
Ressort Soziales

Die Stadträtinnen und Stadträte geben ihre persönliche
Meinung wieder.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote