Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
26.03.2026 Salmsach: offizielle MitteilungenDas Strassengesetz verlangt, dass Bäume und Sträucher längs öffentlicher Strassen und Wege regelmässig zurückgeschnitten werden müssen. Es dürfen keine Zweige und Äste in den Strassenraum hineinreichen. Über dem Trottoir ist ein freier Raum von 2,50 m und über der Strasse ein solcher von 4,50 m ohne jegliche Behinderung einzuhalten.
Gleichzeitig muss die Übersicht bei privaten Ein- und Ausfahrten sowie bei Strasseneinmündungen gewährleistet sein. Das heisst konkret: 3 m ab Hinterkante Strassenrand muss nach links und rechts je 50 m freie Sicht herrschen und nichts darf höher als 80 cm sein (bei Tempo 50).
Die Pflanzungen sind stets entsprechend zurückgeschnitten zu halten. Die Flurkommission macht jeweils im Frühling einen Rundgang. Jene, die dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, werden entsprechend schriftlich aufgefordert. Wir zählen auf die vorausschauende Mitarbeit aller Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf aufmerksam machen, dass der Grenzabstand gegenüber privaten Nachbarparzellen gemäss Flurgesetz grundsätzlich die Hälfte der Höhe betragen sollte. Bitte klären Sie vor einer kritischen Bepflanzung die Möglichkeiten mit der Nachbarschaft oder der Gemeinde ab, um allfällige, nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Auf unserer Webseite www.salmsach.ch unter Verwaltung – Reglemente im Baureglement Anhang ab Seite 20 finden Sie weitere grafische Erklärungen zum Thema. Vielen Dank für Ihre geschätzte Mitarbeit!
Flurkommission
