Gewässerraumlinienplan Brüschwilerbach (Grenzbach zu Hefenhofen)

  28.05.2026 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Gestützt auf § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG) und §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erfolgt gemäss Beschluss des Gemeinderates Uttwil vom 5. Mai 2026 die öffentliche Auflage über den Gewässerraumlinienplan Brüschwilerbach (Grenzbach zu Hefenhofen).

Frist und Ort

Die Auflage findet vom 29. Mai 2026 bis 17. Juni 2026 statt. Die Dokumente liegen bei der Gemeindeverwaltung Uttwil, Zentrumsplatz 2, 8592 Uttwil auf und sind während den Schalteröffnungszeiten einsehbar. Zusätzlich sind sämtliche Unterlagen während der Auflagefrist auf der Homepage der Gemeinde (www.uttwil.ch) aufgeschaltet.

Rechtsmittel

Wer durch die aufgelegten Pläne oder die zugehörigen Vorschriften berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an den Gemeinderat Uttwil, Zentrumsplatz 2, 8592 Uttwil zu richten.

Gemeinderat


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