Ab 2. September 2024 können EL-Krankheitskosten bequem Online eingereicht werden

  13.09.2024 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf die Rückvergütung von Krankheitskosten, sofern diese in der Schweiz entstanden sind. Vergütet werden nur die Kosten, die nicht bereits durch eine Versicherung (z.B. Krankenkasse, Unfall-, Haftpflicht- oder Invalidenversicherung) gedeckt sind.

Ab dem 2. September 2024 haben EL-Bezüger neu die Möglichkeit, die EL-Krankheitskosten bequem und direkt Online einzureichen.

Im neuen Online-Formular werden die Kundinnen und Kunden durch die notwendigen Schritte geführt – die für die jeweilige Kostenart notwendigen Angaben und Dokumente werden situativ abgefragt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.svztg.ch/online-schalter

Selbstverständlich dürfen Sie die Unterlagen auch weiterhin persönlich bei der AHV-IV Zweigstelle im Gemeindehaus abgeben.

AHV-IV Zweigstelle Uttwil


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