Ablauf der fakultativen Referendumsfrist

  01.07.2026 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Die Referendumsfrist für das nachstehende Reglement (publiziert am 22. Mai 2026 im Seeblick Nr. 21/2026 und auf der Website der Gemeinde Uttwil) ist am 21. Juni 2026 unbenutzt abgelaufen; das Reglement tritt daher per 1. Januar 2026 in Kraft:

  • Reglement über den gesteigerten Gemeingebrauch und die Sondernutzung von öffentlichem Grund

Gemeinderat


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