Anpassung des städtischen Gebührentarifs

  12.10.2023 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Der Stadtrat hat den angepassten Gebührentarif der Politischen Gemeinde Romanshorn per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Der Grossteil der bisherigen Ansätze bleibt unverändert.

Die letzten Änderungen beim Gebührentarif für städtische Dienstleistungen erfolgten 2020. Gesetzliche sowie betriebliche Gründe machten nun Anpassungen auf den 1. Januar 2024 notwendig. Ein Grossteil der Gebührenansätze bleibt unverändert. Bei einigen Positionen wurde das Verhältnis von Aufwand und Kosten moderat justiert, beispielsweise pauschal beim Strombezug an Märkten infolge gestiegener Einkaufspreise. 

Neu eingeführt wurden etwa Gebühren für verspätete Anmeldungen bei der Wohnsitznahme bei der Stadt oder ein Platzgeld beim Betrieb von Vergnügungsparks. Zudem wurden Bezeichnungen angepasst und Auflistungen teils mit neuen Positionsbezeichnungen im Gebührentarif verdeutlicht. Weitere Anpassungen sind redaktioneller Natur oder dienen der Präzisierung.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote