Anpassung des städtischen Gebührentarifs
12.10.2023 Romanshorn: offizielle MitteilungenDie letzten Änderungen beim Gebührentarif für städtische Dienstleistungen erfolgten 2020. Gesetzliche sowie betriebliche Gründe machten nun Anpassungen auf den 1. Januar 2024 notwendig. Ein Grossteil der Gebührenansätze bleibt unverändert. Bei einigen Positionen wurde das Verhältnis von Aufwand und Kosten moderat justiert, beispielsweise pauschal beim Strombezug an Märkten infolge gestiegener Einkaufspreise.
Neu eingeführt wurden etwa Gebühren für verspätete Anmeldungen bei der Wohnsitznahme bei der Stadt oder ein Platzgeld beim Betrieb von Vergnügungsparks. Zudem wurden Bezeichnungen angepasst und Auflistungen teils mit neuen Positionsbezeichnungen im Gebührentarif verdeutlicht. Weitere Anpassungen sind redaktioneller Natur oder dienen der Präzisierung.