Revidierter Rahmennutzungsplan: Rekursverfahren laufen an

  18.08.2021 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Das kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft hatte anfangs 2021 alle neun Rekurse zur ausserordentlichen Romanshorner Gemeindeversammlung zum revidierten Rahmennutzungsplan vom 2. Juli 2020 abgewiesen, die im Zusammenhang mit der Durchführung in Covid-19-Zeiten standen. Eine Person erhob dagegen Beschwerde beim Thurgauer Verwaltungsgericht, die im Juni 2021 ebenfalls abgewiesen wurde. Da der Rechtsweg nicht weiter beschritten wurde, ist der Entscheid rechtskräftig und die Zustimmung der Gemeindeversammlung zum neuen Rahmennutzungsplan somit gültig.

Rekursverfahren angelaufen
Unterdessen laufen beim kantonalen Departement für Bau und Umwelt (DBU) die zuvor sistierten Rekursverfahren. Gegen den vom Stadtrat Romanshorn im Mai 2020 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedeten und von den Stimmberechtigten im Juli 2020 genehmigten revidierten Rahmennutzungsplan gingen beim Kanton 13 Rekurse zu abgewiesenen Einsprachen ein. Der Gang durch die Instanzen zur Rechtmässigkeit der Gemeindeversammlung blockierte deren Behandlung.

Blockade kostete Zeit und Geld
162 Stimmberechtigte hatten in der evangelischen Kirche mit 800 Plätzen an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung teilgenommen. Sie wurde gemäss den Abstand- und Hygienevorgaben des Bundesamtes für Gesundheit mit Maskenpflicht und nach dem Schutzkonzept der Stadt mit verschiedenen Schutzzonen durchgeführt. Der revidierte Rahmennutzungsplan wurde mit 88 zu 60 Stimmen angenommen.

"Wir sind froh über die sehr deutlichen Entscheide aller Instanzen zu unseren Gunsten", sagt Stadtpräsident Roger Martin, weist aber auch darauf hin, dass der über ein Jahr blockierte Prozess Entwicklungen und Bauvorhaben der Hafenstadt teils deutlich bremsten und einige Mehrkosten auslöste. Weil Zonenplan und Baureglement darum noch nicht in Kraft treten konnten, kamen zwangsläufig die alten, noch gültigen Bestimmungen zur Anwendung, ergänzt Stadtrat Philipp Gemperle, Ressort Ortsplanung und Baurecht. Gemäss DBU wird die Rekurserledigung gleichzeitig mit dem Genehmigungsentscheid erfolgen. "Über zeitliche Aspekte können wir keine Angaben machen, hoffen aber auf eine beförderliche Behandlung", so Gemperle.

Dossier Rahmennutzungsplan: hier lesen


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