Die Arbeit der Fürsorgebehörde

  26.08.2021 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Die Behörde trifft sich jährlich zu zehn Sitzungen, bei denen jeweils rund 20 Dossiers behandelt werden, vor allem Neuzugänge und Fallabschlüsse, aber auch Anpassungen laufender Unterstützungen von Familien und Einzelpersonen.
Bei Neuzugängen wird die Höhe der Sozialleistungen und die Auflagen an die sozialhilfebeziehende Person verfügt (beispielsweise zur Arbeitssuche oder Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen). Zuvor muss die Person schriftlich umfassend Auskunft geben zu persönlichen und finanziellen Verhältnissen, etwa zu den Anzahl Personen im Haushalt, Einnahmen, Krankenkassenprämien, Miete oder auch zu Kontobewegungen, damit festgestellt werden kann, dass sie tatsächlich vermögenslos ist. Da die Sozialhilfe das letzte soziale Auffangnetz in unserer Gesellschaft ist, ist immer wieder festzustellen, dass Antrag stellende Personen bereits einen langen Weg des sozialen Abstiegs hinter sich haben und meistens nicht nur die fehlende Arbeitsstelle das Problem ist, sondern noch zahlreiche Probleme dazu kommen wie gesundheitliche Themen körperlicher wie psychischer Art, Suchtproblematiken, schwache berufliche Qualifikation, mangelhafte Deutschkenntnisse bei Personen mit Migrationshintergrund, soziale Isolation, gescheiterte Beziehungen usw.
Dadurch können sie meistens nicht sofort wieder in den Arbeitsmarkt eintreten, sondern benötigen die Begleitung professioneller Sozialarbeit durch diese Krisensituationen. In rund der Hälfte der Fälle dauert dies weniger als zwei Jahre, beim Rest länger oder ist eine Integration nicht mehr möglich. Falls Auflagen nicht eingehalten werden, verfügt die Behörde Kürzungen der Sozialhilfe.
Bei den Fallabschlüssen wird der gesamthaft ausbezahlte Betrag an Sozialhilfe ermittelt und dem Beziehenden als rückzahlungspflichtig mitgeteilt. Allerdings sind Rückzahlungen relativ selten oder fallen eher geringfügig aus, weil im Normalfall nicht genügend Erwerbseinkommen erzielt wird. Am ehesten resultieren Rückzahlungen bei rückwirkend zugesprochenen IV-Renten und Ergänzungsleistungen.
Nach der Sitzung unterzeichne ich als Präsident alle beschlossenen Verfügungen. Diese werden versandt und können von den Betroffenen beim kantonalen Departement für Finanzen und Soziales angefochten werden. Rekurse sind allerdings selten und meistens wird der Entscheid der Fürsorgebehörde der Stadt Romanshorn bestätigt, weil die Sachlage korrekt und gesetzeskonform erfasst und interpretiert wurde.

 

Stadtrat
Peter Eberle
Ressort Soziales

 

Die Stadträtinnen und Stadträte geben ihre persönliche Meinung wieder.


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