Baugesuch: Neubau Erschliessungsstrasse Küpfeler mit Niederschlagswasserleitung

  20.06.2025 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Öffentliche Auflage

Gestützt auf das Gesetz über Strassen und Wege (StrWG, RB 725.1) sowie das Planungs- und Baugesetz (PBG, RB 700) wird öffentlich folgendes Projekt aufgelegt:

Neubau Erschliessungsstrasse Küpfeler mit Niederschlagswasserleitung

Gegenstand der Auflage:

- Strassenprojekt: Neubau Erschliessungsstrasse Küpfeler inkl. Signalisationsplan
- Kanalisationsprojekt: Neubau Niederschlagswasserleitung Küpfeler

Auflagefrist:                      20. Juni 2025 bis 10. Juli 2025

Auflageort:                       Gemeindehaus Uttwil, 1. Stock

Einsichtnahme während den Öffnungszeiten oder digital unter www.uttwil.ch

Rechtmittel: Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Hinweis zum Signalisationsplan: Dazu können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, Rechtsdienst, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Die spätere Verfügung der Signalisation gemäss Art. 106/107 der Signalisationsverordnung wird im Amtsblatt publiziert und kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden.

Uttwil, 20. Juni 2025                                                                                               Gemeinderat Uttwil

01_Baugesuchsformular_Deklaration_Erdarbeiten.pdf [pdf, 3.1 MB]

02_Unterlagen_Strassenprojekt inkl. Signalisationsplan.pdf [pdf, 1.0 MB]

03_Unterlagen_Kanalisationsprojekt.pdf [pdf, 2.6 MB]

 

 

 

 


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