Baugesuch: Neubau von fünf Hochsilos

  14.04.2023 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Bauherrschaft Stefan Züllig, Hägnenhof 1, 8592 Uttwil Parzelle und Ort Parzelle Nr. 330, Hägnenhof 1, 8592 Uttwil Auflagefrist 14. April bis 4. Mai 2023 Hinweis Ausnahme erforderlich betreffend Gebäudehöhe Auflageort Gemeindehaus Uttwil, 1.

Bauherrschaft
Stefan Züllig, Hägnenhof 1, 8592 Uttwil

Parzelle und Ort
Parzelle Nr. 330, Hägnenhof 1, 8592 Uttwil

Auflagefrist
14. April bis 4. Mai 2023

Hinweis
Ausnahme erforderlich betreffend Gebäudehöhe

Auflageort
Gemeindehaus Uttwil, 1. Stock
Einsichtnahme während den Öffnungszeiten oder digital unter www.uttwil.ch

Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schützwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Baugesuchsunterlagen [pdf, 4.1 MB]

 

 

 

 


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