Demenz und Finanzen: Vorsorgen statt sorgen
25.09.2025 Romanshorn: offizielle MitteilungenMit dem Älterwerden ist es normal, dass wir langsamer werden oder gelegentlich kurzfristig etwas vergessen – sei es einen Namen oder einen Termin.
Altersvergesslichkeit oder Demenz
Altersvergesslichkeit ist ein normaler Teil des Alterungsprozesses, während Demenz eine krankhafte Veränderung des Gehirns ist, die zu einem fortschreitenden Verlust kognitiver Fähigkeiten führt. Was genau eine Demenzerkrankung auslöst, ist heute noch nicht gänzlich geklärt. Die Wissenschaft geht von einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren aus. Das grösste Risiko, an einer Demenz zu erkranken, ist das Alter. Jedoch kann ein gesunder Lebensstil mit regelmässiger Bewegung, ausgewogener Ernährung und geistiger Aktivität förderlich sein, um eine Demenzerkrankung vorzubeugen.
Einbezug von Angehörigen
Bei kaum einer anderen Krankheit spielen die Angehörigen eine so wichtige Rolle wie bei Demenz. Nach und nach übernehmen sie immer mehr Aufgaben. Angehörige vertreten die an Demenz erkrankten Personen bei administrativen Angelegenheiten, führen Gespräche mit Arzt und Pflegenden und übernehmen vielleicht in einer späteren Phase die gesamte Pflege und Betreuung. Die demenzbedingten Störungen schränken die betroffene Person in ihren Aktivitäten des täglichen Lebens ein. Zum heutigen Zeitpunkt ist eine Demenz nicht heil-, aber behandelbar. Eine möglichst frühe und gründliche Demenzabklärung ist wichtig, um Klarheit zu schaffen und rechtzeitig die nächsten Schritte für medizinische Behandlungen, aber auch Aktivitäts-, Unterstützungs- und Betreuungsangebote zu planen. Zudem könnten demenzähnliche Symptome entdeckt und geheilt werden.
Vorkehrungen treffen für die Zukunft
Zur persönlichen Vorsorge gehören wichtige Entscheidungen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit. Das reicht bei Krankheit oder Unfall von lebenserhaltenden Massnahmen bis zu Sterbebegleitung oder im Todesfall von der Beerdigung bis zur Erbschaft. Wünsche für den Ernstfall können in Vorsorgedokumenten festgehalten werden.
Beratung durch Fachperson
Um sicherzustellen, dass bei einer Abwesenheit oder gesundheitlichen Beeinträchtigung die Verfügungsmöglichkeit nahestehender Personen gewährleistet bleibt und die Vermögensvorsorge nach Ihren Vorstellungen erfolgt, kann die Errichtung einer Vollmacht bzw. eines Vorsorgeauftrages sinnvoll sein. Die meisten Banken akzeptieren nur die von Ihnen erstellten Vollmachten. Vollmacht und Vertretung bedeuten nicht das gleiche. Lassen Sie sich von Fachpersonen beraten, damit Sie über Ihre eigenen Rechte informiert sind und Klarheit haben.
Auf den Beratungsstellen der Pro Senectute Thurgau können sich Personen ab dem Pensionsalter und ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu allen Themen im Alter unentgeltlich beraten lassen. Für Seniorinnen und Senioren aus den Gemeinden Romanshorn, Salmsach, Kesswil, Dozwil und Uttwil ist die Beratungsstelle Arbon zuständig.
Pro Senectute
Finanzierung Helfernetz, Langzeitpflege und Krankheitskosten
• Leistungen der Krankenkasse oder der AHV/IV
• Hilflosenentschädigung
• Ergänzungsleistungen
• Pflegefinanzierung
• Beiträge für pflegende Angehörige
• Betreuungsgutschriften
Vorsorgeauftrag
Regelung der Vertretung bei Urteilsunfähigkeit in persönlichen Belangen, in Vermögensangelegenheiten und im Rechtsverkehr.
Patientenverfügung
Bestimmungen für die medizinische Behandlung und Pflege bei Urteilsunfähigkeit sowie Angaben zu Organspende.
Anordnung für den Todesfall
Bestimmungen rund um das Sterben und den Tod.
Testament
Bestimmungen über die Verteilung des Nachlasses nach dem Tod.
Ihre Kontaktpersonen:
Pro Senectute Thurgau
Nicole Beck
Beratungsstelle Arbon
Kapellgasse 8, 9320 Arbon
Telefon 071 440 46 00
[email protected]
Stadt Romanshorn
Alter und Gesundheit
Fachstelle Gesellschaft
Telefon 058 346 83 31
[email protected]
Eine ausführliche Broschüre «Angebote und Dienstleistungen im Alter» liegt im Stadthaus auf oder kann auf
www.romanshorn.ch heruntergeladen werden.