Ersatzwahl Einbürgerungskommission

  17.10.2024 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Nach dem Rücktritt von zwei Mitgliedern der Einbürgerungskommission der Stadt Romanshorn wird eine Ersatzwahl notwendig. Kommt keine stille Wahl zustande, findet der Urnengang am 9. Februar 2025 statt.

Ihre Demission aus der Einbürgerungskommission (EBK) per sofort haben Coti Lum (SP) und Aron Signer (FDP) bekanntgegeben. Der Stadtrat hat ihre Gesuche bereits genehmigt. Da die aktuelle vierjährige Legislatur bis 31. Mai 2027 dauert, ist eine Ersatzwahl notwendig. 

Wahlvorschlagsformular bei Kanzlei  
Mitglieder der EBK können gemäss Gemeindeordnung in stiller Wahl gewählt werden. Gehen keine, weniger oder mehr Vorschläge ein, als Mandate zu besetzen sind, erfolgt die Wahl an der Urne am 9. Februar 2025. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wäre am 18. Mai 2025. 

Das Formular für die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl der Einbürgerungs-kommission kann ab 1. November 2024 bei der Stadtkanzlei bezogen werden und ist bis spätestens 16. Dezember 2024 an die Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 19, 8590 Romanshorn zu richten.

Stadtverwaltung an der Bahnhofstrasse 19. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller (Download)


 


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