Fussgängerstreifen an Friedrichshafnerstrasse wird aufgehoben

  10.03.2026 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Der Fussgängerstreifen, der in Romanshorn an der Einmündung der Friedrichshafnerstrasse in die Arbonerstrasse liegt, wird ab Mai 2026 aufgehoben. Er erfüllt die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr.

Der bestehende Fussgängerstreifen führt über zwei gleichgerichtete und eine entgegengesetzte Fahrspur. Nach Ankunft der Fähre kommt es auf der Friedrichshafnerstrasse häufig zu Staus auf den beiden Abbiegespuren. Diese wartenden Fahrzeuge verdecken den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern die Sicht auf die vortrittsberechtigten Fussgängerinnen und Fussgänger. Auch diese sehen herannahende Fahrzeuge oft zu spät. Das Tiefbauamt des Kantons Thurgau beurteilt den Fussgängerstreifen deshalb als deutliches Sicherheitsdefizit.

Das Tiefbauamt des Kantons Thurgau sowie die Politischen Gemeinden Romanshorn und Salmsach prüften mehrere Varianten. Eine Sanierung mit Schutzinsel wurde aufgrund der Aufhebung der Linksabbiegespur verworfen. In diesem Fall wurden seitens der Stadt Romanshorn weitere Rückstaus, gefährliche Vorbeifahrten über das nördliche Trottoir und eine Zunahme des Ausweichverkehrs über das untergeordnete Strassennetz befürchtet.

Da der Fussgängerstreifen nur wenig genutzt wird, ist eine Aufhebung aus Sicht aller Beteiligten vertretbar. Für einen normkonformen Fussgängerstreifen ist eine Fussverkehrsmenge von mindestens 100 Personen in den fünf meistbegangenen Stunden eines Durchschnittstages erforderlich. Dieser Wert wurde bei einer Erhebung mit lediglich 19 gezählten Personen deutlich unterschritten.

Der Fussgängerstreifen über die Friedrichshafnerstrasse (Kreuzung Arbonerstrasse/Friedrichshafnerstrasse) in Romanshorn wird aufgehoben.Bild: tba

Neue Querungsmöglichkeit wird geprüft
Mit diesem koordinierten Vorgehen wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sichergestellt, ohne den Verkehrsfluss der Friedrichshafnerstrasse zu beeinträchtigen. Im Rahmen der geplanten Sanierung der Arbonerstrasse wird zudem geprüft, wie im Bereich der Aachbrücke eine neue, sichere Querungsmöglichkeit für Fussgängerinnen und Fussgänger geschaffen werden kann. Der Baubeginn der Sanierung ist ab 2031 vorgesehen. Damit soll mittelfristig wieder eine durchgängige und sichere Fusswegverbindung zwischen Romanshorn und Salmsach ermöglicht werden.

Die Arbonerstrasse befindet sich gesamthaft in einem schlechten Zustand. Aus diesem Grund wird eine Zwischenintervention erforderlich, um die Lebensdauer der Strasse bis zur Umsetzung der umfassenden Sanierung zu verlängern. Das bedeutet, dass nur die oberste Schicht der Strasse erneuert wird. Mit dieser Massnahme wird Zeit gewonnen, um die weiteren Planungen sorgfältig vorzubereiten. Die weiteren Schichten unterhalb der Strassen bleiben damit jedoch in einem schlechten Zustand und müssen im Rahmen der Sanierung erneuert werden.

Die Demarkierung des Fussgängerstreifens wird im Rahmen der Zwischenintervention auf der Arbonerstrasse ab Mai 2026 ausgeführt. Damit können die Ressourcen bestmöglich gebündelt werden und der Verkehr wird dadurch nur einmalig eingeschränkt.


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