Gemeinderat und Schulbehörde führen Planung für neues Mehrzweckgebäude weiter
19.08.2026 Uttwil: offizielle MitteilungenDas Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau hat die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Urnenabstimmung vom 28. September 2025 zum Planungskredit für das neue Mehrzweckgebäude Uttwil (NMU) abgewiesen. Das Urteil vom 8. Juli 2026 ist rechtskräftig. Damit ist der Weg nun frei, die Planung weiterzuführen.
An der Urnenabstimmung vom 28. September 2025 hatten die Stimmberechtigten der Gemeinde Uttwil dem Planungskredit von CHF 1,13 Mio. für den Neubau des Mehrzweckgebäudes mit 57,21 Prozent zugestimmt. Die zweite Abstimmungsfrage zum Verkauf des bisherigen MZH-Areals wurde mit 56.67 Prozent abgelehnt. In der Folge wurde Stimmrechtsbeschwerde erhoben und geltend gemacht, die Abstimmungsfragen seien unklar formuliert gewesen und die Stimmberechtigten seien über die finanziellen Folgen nicht ausreichend informiert worden.
Das Verwaltungsgericht ist dieser Auffassung in allen Punkten nicht gefolgt. Es hält fest, dass die Information der Stimmberechtigten in der Abstimmungsbotschaft sachlich und ausreichend erfolgt sei. Eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit liegt gemäss Gericht nicht vor.
«Das Urteil schafft Klarheit und bestätigt, dass die Gemeinde bei der Vorbereitung der Abstimmung korrekt vorgegangen ist.», hält der Präsident der Planungs- und Baukommission und Gemeinderat Thomas Krois fest.
Der Gemeinderat und die Schulbehörde würden die Planungsarbeiten für das neue Mehrzweckgebäude nun zügig weiterführen. Die Bevölkerung wird zu gegebener Zeit, über den Baukredit an der Urne befinden können.
Gemeinderat