Genehmigung Generelle Entwässerungsplanung (GEP)

  01.06.2023 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Die Gemeinden sind verpflichtet eine Generelle Entwässerungsplanung (GEP) gemäss Vorgaben des AfU durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro zu betreiben. Ein Teil dieses GEP betrifft den Abwasserzweckverband Region Kesswil. Im Rahmen der GEP 2-Überarbeitung sind bei allen Verbandsgemeinden die Vor ...

Die Gemeinden sind verpflichtet eine Generelle Entwässerungsplanung (GEP) gemäss Vorgaben des AfU durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro zu betreiben. Ein Teil dieses GEP betrifft den Abwasserzweckverband Region Kesswil. Im Rahmen der GEP 2-Überarbeitung sind bei allen Verbandsgemeinden die Vorarbeiten abgeschlossen und genehmigt. Der Gemeinderat Uttwil hat dem GEP mit folgenden sieben Teilprojekten ebenfalls zugestimmt:

1.   Datenbewirtschaftung
2.   Kanalisation
3.   Gewässer- und Entwässerungskonzept
4.   Gefahrenvorsorge
5.   Fremdwasser
6.   Abwasserentsorgung im ländlichen Raum
7.   Massnahmen und Finanzierung

Die Gewässer und das Entwässerungskonzept sowie die Abwasserentsorgung sind grundeigentümerverbindlich und werden deshalb öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage finden Sie auf der Website der Gemeinde www.uttwil.ch unter «Aktuelle Mitteilungen. Die Anlagen in Uttwil sind in einem guten Zustand. Um dies beizubehalten muss gemäss Massnahmenplan ein durchschnittlicher Betrag von Fr. 150’000.-- pro Jahr eingeplant werden.

Gemeinderat Uttwil


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