Gesamterneuerungswahlen 2022/2023

  07.09.2022 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Die Gesamterneuerungswahlen 2022/2023 der Stadt Romanshorn starten mit der Erneuerungswahl bei der Einbürgerungskommission am 27. November 2022, sofern keine Stille Wahl möglich ist.

Bis zum 3. Oktober 2022 können der Stadtkanzlei die Wahlvorschläge für die Einbürgerungskommission mit dem entsprechenden Formular und den Unterschriften von zehn Romanshorner Stimmberechtigten eingereicht werden. Geht nicht die verlangte Anzahl von fünfzehn Wahlvorschlägen ein, so findet am 27. November 2022 eine Wahl an der Urne statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 12. März 2023 stattfinden. Dabei ist zu beachten, dass nach § 42 des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht nur ein leerer Wahlzettel ohne Namenliste versandt wird.

Die Wahlvorschläge für die Mitglieder der Einbürgerungskommission zur Aufnahme auf die Namenliste sind somit bis spätestens 3. Oktober 2022 an die Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 19, 8590 Romanshorn, zu richten.  

Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller

 


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