Grünes Licht für Entwicklung der Hafenpromenade mit Hotel

  14.08.2024 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Nach umfangreichen Planungsarbeiten hat die Eidgenössisches Kommission für Natur- und Heimatschutz (ENHK) das Projekt positiv bewertet. Das Projekt wird nun zügig weiter vorangetrieben.

Im Juni 2021 hatte eine Jury aus Fachleuten und Vertretern der Stadt Romanshorn sowie der SBS das Siegerprojekt für die Hafenpromenade gekürt. Zu diesem konnten sich Interessierte im Herbst 2022 in einem Mitwirkungsverfahren äussern. Nach diesen Rückmeldungen und derjenigen des Kantons wurde das Projekt weiterentwickelt. Geplant sind ein Hotel, ein Infrastrukturgebäude, eine Tiefgarage und eine attraktive Umgebung. Die Arbeiten für den nötigen Gestaltungsplan stehen kurz vor Abschluss.

Die Eidgenössische Kommission für Natur- und Heimatschutz (ENHK) hat nun ein Gutachten zum Projekt verfasst, weil sich dieses im geschützten Ortsbild (ISOS) von Romanshorn befindet. Das Gutachten kommt zum Schluss, «dass das vorliegende Projekt mit seinen Bestandteilen Hafenhotel, Infrastrukturgebäude und Hafenpromenade mehrheitlich zu einer Entlastung und Aufwertung des ISOS-Objektes Romanshorn beiträgt». Die Kommission bewertete dabei die Auswirkungen auf das Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung des Hafenareals als bedeutenden Zeugen für die Entwicklung von Romanshorn und als zentrales Element für die Wahrnehmung des Ortsbilds.

Verwaltungsgerichtsentscheid ausstehend
Die Stadt und die SBS AG sind erfreut über das Ergebnis des Gutachtens. Dieses attestiert den Beteiligten eine seriöse Planung und bestätigt, dass der eingeschlagene Weg zu einer merklichen Aufwertung des Areals und der Stadt Romanshorn führt. Bekräftigt durch das Gutachten möchten die beiden Grundbesitzer Stadt und Hess Investment AG (später SBS AG) das Projekt vorantreiben und nun möglichst schnell den Gestaltungsplan zur Genehmigung beim Kanton einreichen.

Für die Genehmigung des Gestaltungsplans ist vorgängig jedoch der Entscheid des Verwaltungsgerichts zum nachgeführten Rahmennutzungsplan der Stadt Romanshorn abzuwarten. Gegen die Hafenzonen 1 und 2, welche die baurechtliche Grundlage für den Gestaltungsplan bilden, wurde eine Beschwerde eingereicht.

Mitwirkung im Herbst
Aufgrund der Anpassungen des Projekts nach der ersten Mitwirkung ist zudem noch eine erneute Mitwirkung der Bevölkerung nötig. Die Informationsveranstaltung dazu ist im Herbst geplant. Stadt und die SBS sind zuversichtlich, nun endlich das Projekt mit dem Gestaltungsplan und anschliessender Baueingabe in die Umsetzung bringen zu können.

So könnte das zukünftige Hafenhotel aussehen (Bild unverbindlich). Bild: Tom Munz Architekt*innen

 


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