Heimatscheine

  14.03.2024 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Per 1. Januar 2024 hat der Kanton Thurgau die Heimatscheinhinterlage abgeschafft. Deshalb beginnen einige Gemeinden damit, ihr Depot aufzulösen und die Heimatscheine an die Eigentümerinnen und Eigentümer zu retournieren. Diesen wird empfohlen, den Schein sorgfältig aufzubewahren. Da noch nicht alle Kantone die Hinterlegungspflicht aufgehoben haben, kann es bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Kanton sein, dass der Heimatschein verlangt wird. Muss ein neuer Heimatschein ausgestellt werden, ist dies mit Kosten verbunden. Die Gemeindeverwaltung Salmsach bewahrt die bereits hinterlegten Heimatscheine der Einwohnerinnen und Einwohner Salmsachs weiterhin für Sie auf. Falls Sie den Heimatschein lieber zu Hause aufbewahren, können Sie diesen gegen Vorweisen Ihres Ausweises beim Gemeindeschalter abholen.

Die gesetzlich verordnete Meldepflicht bei Umzug bleibt weiterhin bestehen. Jeder Umzug (auch innerhalb der Gemeinde) muss innert 14 Tagen gemeldet werden. Dies kann persönlich am Schalter im Gemeindehaus oder online per E-Umzug (www.eumzug.swiss) gemacht werden.

Gemeindeverwaltung


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