Information aus der Bauverwaltung | Feuerungskontrolle: Messpflicht Holzfeuerungen bis 70kW

  16.01.2023 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Sie betreiben einen Holzheizkessel in Ihrem Keller? Sie haben eben erst einen Holzheizkessel in Ihrem Haus installieren lassen? Dann beachten Sie bitte folgendes:

Holzheizkessel bis 70 kW Feuerungswärmeleistung (FWL) sind seit Juni 2018 abnahmepflichtig wie auch alle vier Jahre routinemässig messpflichtig (Feuerungskontrolle). Diese Heizungsgrösse entspricht dem Wärmebedarf eines Einfamilienhauses oder eines kleinen Mehrfamilienhauses.

Abnahmemessung einer neuen Anlage

Damit die Abgaswerte Ihrer Anlage der gesetzlichen Norm entsprechen, führt die Feuerungskontrolleurin/der Feuerungskontrolleur bei einer neuen Anlage eine Abnahmemessung durch. Damit wird sichergestellt, dass die Anlage einwandfrei installiert ist und sauber läuft. Allfällige Mängel müssen nach einer Abnahmemessung durch die Installationsfirma behoben und bezahlt werden.

Regelmässige Kontrolle aller Anlagen

Die Routinemessung von Holzheizkesseln wird aller vier Jahre nach Installation bei allen Anlagen von der Feuerungskontrolleurin/vom Feuerungskontrolleur durchgeführt. Die Kosten werden vom Anlagenbetreiber getragen. Die Feuerungskontrolle entspricht nicht der Reinigung der Anlage, sondern dient der Abgaskontrolle.

Die Betreiberinnen und Betreiber haben die Pflicht, die Abnahme- sowie die Routinemessung alle vier Jahre von dafür qualifizierten Feuerungskontrolleurinnen oder Feuerungskontrolleuren durchzuführen zu lassen.

In Uttwil ist dafür die Firma Jürg Hugentobler Kaminfeger GmbH ([email protected]/071 910 03 15) zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Feuerungskontrolleur.

Bauverwaltung Uttwil


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