Information der SBB betreffend Bahnübergang Seestrasse Uttwil

  23.03.2023 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Bei Bahnübergängen mit Trottoir dürfen gemäss AB-EBV Art.37c 1.3 und RTE 25931 6.3.2 die Schranken nicht gestaffelt geschlossen werden, um das Einschliessen von Fussgängern zu verhindern. Netzweit weisen die SBB eine Vielzahl von solchen Bahnübergängen aus, die diesen Regeln nicht entsprechen.

Zwischen 24. April und 28. April 2023 wird die gestaffelte Schliessung der Schranken am Bahnübergang an der Seestrasse in Uttwil auf die gleichzeitige Schliessung konfiguriert. Wir bitten Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen.

Gemeinderat Uttwil


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