Inkraftsetzung Ortsplanungsrevision inkl. Baureglement
31.08.2023 Salmsach: offizielle MitteilungenDie Ortsplanungsrevision und damit das neue Baureglement wurde per 17. Juli 2023 in Kraft gesetzt. Folgende Ausnahmen, Aufträge und Hinweisvermerke werden bis am 30. Juni 2024 umgesetzt:
- Sämtliche Grundnutzungszonen, so weit sie innerhalb des Hochwasserprofils (Bodensee) nach § 2 des Wassernutzungsgesetzes (WNG; RB 728) liegen, werden nicht genehmigt. Von der Nichtgenehmigung betroffen sind folgende Parzellen bzw. Nutzungszonen: Parzelle Nr. 554 (Zone für öffentliche Anlagen und die Sport- und Freizeitzone) und Parzellen Nrn. 305, 313 und 682 (Landschafts- und Naturschutzzonen). Die Gemeinde Salmsach wird beauftragt, sämtliche Zonenflä- chen entlang des Bodensees (Übersee) an das Hochwasserprofil (Uferlinie) anzupassen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass keine Grundnutzungszonen ins Hochwasserprofil (Uferlinie) hineinragen.
- Auf den Parzellen Nrn. 305–307, 309, 311, 313, 554 und 682 sind einzelne Teilflächen fälschlicherweise dem «Gewässer» zugewiesen. Die Gemeinde Salmsach wird beauftragt, die «Falschzuweisungen» zu korrigieren bzw. die betroffenen Flächen einer sachgerechten Grundnutzungszone zuzuordnen.
- Das Genehmigungsverfahren für die Umzonung im Süden von Hungerbühl von der Dorfzone Hungerbühl DH in die Wohn- und Arbeitszone WA2 wird sistiert. Gleichzeitig wird die Gemeinde Salmsach beauftragt, die betroffenen Parzellen mit einer Ortsbildschutzzone zu überlagern. Im Ortsteil «Hungerbühl» (südlicher Bereich) wird im Zonenplan die Wohn- und Arbeitszone WA 2 mit einem Sistierungsvermerk versehen.
- Die Genehmigung der Weilerzonen steht unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Salmsach, gestützt auf Planungsauftrag 1.9 A KRP, die Kleinsiedlungen Fehlwies (K267) und Ober-Buhreute (K269) den in Anhang A8 KRP aufgeführten Zonentypen zuweist und das Baureglement entsprechend anpasst. Die Kleinsiedlungen Fehlwies (K267) und Ober-Buhreute werden mit Hinweisvermerken versehen.
Bauverwaltung