IPV-Anträge bis Ende 2026 einreichen
22.04.2026 Romanshorn: offizielle MitteilungenWer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung. Massgebend sind die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar 2026.
Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) haben Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Thurgau, die bei einer vom Bund anerkannten Schweizer Krankenkasse gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichert sind.
Frist läuft noch bis zum 31. Dezember
Die einfache satzbestimmende Steuer zu 100 Prozent per 1. Januar 2026 darf für Erwachsene 800 Franken und für Kinder 1600 Franken nicht überschreiten. Grundlage sind die provisorischen Steuerdaten des Vorjahres. Das provisorisch veranlagte steuerbare Vermögen muss 0 Franken betragen.
Nach dem 1. Januar 2026 angepasste Steuerdaten werden nicht berücksichtigt. Gesuche müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung ist eine Neubemessung der IPV nicht mehr möglich.
Kontakt und weitere Informationen
Weitere Informationen sind auf der Website der Stadt unter www. romanshorn.ch/krankenkassenkontrollstelle erhältlich.
Auskünfte erteilt zudem die AHV-Zweigstelle Romanshorn telefonisch unter 058 346 83 00 oder per E-Mail an [email protected].
