Jugendschutz durch Testkäufe stärken

  08.06.2023 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Die Stadt Romanshorn führt 2023 bei Verkaufsstellen Testkäufe zur Abgabe von Alkohol und Tabakwaren durch. Mit der Kontrolle des Mindestalters soll der Jugendschutz gestärkt werden.

Im Kanton Thurgau gelten seit dem 1. Januar 2023 neue gesetzliche Regelungen beim Verkauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten – das Mindestalter dafür wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben. Unverändert gelten die Regelungen beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken. Solche mit weniger als 15 Volumenprozenten dürfen an Personen ab dem 16. Altersjahr abgegeben werden, jene mit mehr als 15 Volumenprozenten sowie Spirituosen erst ab 18 Jahren.

Um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzes auf dem Stadtgebiet zu überprüfen, hat die Stadt Romanshorn dieses Jahr das Blaue Kreuz Thurgau/Schaffhausen zur Durchführung von Testkäufen beauftragt. Die dafür eingesetzten Jugendlichen sind geschult und werden von einer Fachperson des Blauen Kreuzes begleitet. Im Sinne von Prävention vor Repression informiert die Stadtverwaltung vor dem Start der Testkäufe und bittet alle möglichen Verkaufsstellen, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Nach den Einsätzen werden die Testeinkäufe ausgewertet und die Resultate im Lauf des Jahrs kommuniziert.

Die Einhaltung der Gesetzesvorschriften beim Verkauf von Alkohol und Tabak wird  überprüft. Bild: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

 


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