Kanton genehmigt Teilaufhebung des Richtplans Hafenareal

  28.09.2022 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Das kantonale Departement für Bau und Umwelt hat die Aufhebung des Nord-Teils des Richtplans Hafenareal genehmigt.

Die Stadt Romanshorn hat die Ortsplanung (kommunaler Richtplan, Rahmennutzungsplanung) umfassend überarbeitet. Der bereits im Juli 2020 von den Stimmberechtigten gutgeheissene Rahmennutzungsplan befindet sich leider immer noch im kantonalen Genehmigungsverfahren. Als weiterer Bestandteil der Ortsplanung wurde auch ein neuer Gestaltungsrichtplan Innenstadt erlassen, der auch das Hafenbecken und den Schlosshügel mit den drei Gebieten Hafenstrasse, Hafenpromenade und Gintzburger einschliesst.

Der nördliche Teil des Richtplans Hafenareal aus dem Jahr 2003 mit den Bereichen Hafenpromenade und Gintzburger wird aufgehoben, um Klarheit für Behörden, Grundeigentümer und Investoren zu schaffen. Für den südlichen Teil im Hafenpark beim Kornhaus und der Schweizerischen Bodenseeschifffahrt ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Überarbeitung vorgesehen.

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Alle Dokumente hier: www.romanshorn.ch/gestaltungsrichtplan

Nördlicher Teil des Richtplans Hafenareal mit den Bereichen Hafenpromenade und Gintzburger.

 


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