Mitteilung an die Hundebesitzer/ Hundebesitzerinnen

  25.11.2021 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Immer wieder erreichen uns Klagen wegen ungenügender Hundehaltung. Zu Recht ärgern sich Nichthundehalter/-innen und korrekte Hundehalter/-innen darüber, wenn sich Hunde in Wiesen, privaten Gärten und Spielflächen versäubern.
Wir erinnern die Hundebesitzer/-innen daran, dass die Hunde so zu halten sind, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen. Die Halter/-innen sind verpflichtet, den Kot ihres Hundes auf Strassen, Trottoirs, Wegen, Plätzen und auch auf Wiesen zu beseitigen. Zudem bitten wir zu beachten, dass in Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen Hunde an der Leine zu halten sind (§3 Hundegesetz). Bei dieser Gelegenheit möchten wir denjenigen danken, welche ihre Tiere so halten, dass diese zu keinerlei Klagen Anlass geben.

Werkhof


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote