Mitwirkungsfrist Säntis Süd wird verlängert

  26.10.2023 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Die öffentliche Mitwirkung zur Änderung des Gestaltungsplans Säntis Süd /Huebzelg II wird bis zum 13. November 2023 verlängert.

Ursprünglich war die Mitwirkungsfrist bis zum 31. Oktober 2023 vorgesehen. Technische Umstände behinder-ten die elektronische Mitwirkung jedoch zeitweise, weswegen die Frist nun verlängert wird. Auf der Parzelle Nummer 2513, Huebzelg, ist der Bau mehrerer Wohnungen vorgesehen. Geplant sind zwei Baukörper mit grünen Freiräumen. Für die Stadt Romanshorn ist die Änderung des Gestaltungsplans ein Schritt hin zu ei-nem moderaten qualitativen Wachstum.  

Die Unterlagen können bei der Bauverwaltung oder unter www.romanshorn.ch/säntissüd online eingesehen werden.
 

Ausschnitt der Anpassung des Gestaltungsplans Säntis Süd. Bild: Stadt Romanshorn

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