Nachtruhe und Ruhezeiten

  31.03.2022 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Lärm wird nicht von allen gleich wahrgenommen. Was gilt, wenn der Nachbar sich daran gestört fühlt? Die Einhaltung einiger Regeln hilft Streitigkeiten unter Anwohnern zu vermeiden.

Nachtruhe
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gilt für die Nachtruhe allgemein die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. Während der Nachtruhe dürfen keine lauten Maschinen und Geräte eingesetzt werden.

Ruhezeiten
Daneben sind folgende Ruhezeiten in der Gemeinde Salmsach einzuhalten: 
Montag–Freitag: 6–7 Uhr / 12–13 Uhr / 20–22 Uhr

Samstag: 6–8 Uhr / 12–13 Uhr / 18–22 Uhr

Die Bevölkerung wird gebeten, während dieser Ruhezeiten keine lauten Maschinen/Geräte wie Rasenmäher, Bohrmaschinen und Häcksler einzusetzen. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.

Sonn- und Feiertage
An Sonn- und Feiertagen gelten die Vorschriften des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz 822.9 von 11.05.1989). Während der Ruhezeiten ist auf lärmverursachende Arbeiten zu verzichten.

Allgemein
Auch während der übrigen Zeiten sind alle übermässigen Störungen zu vermeiden, welche durch zumutbare Vorkehrungen oder rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden können.
Wer durch Lärm die Nachtruhe oder in einer Sitte und Anstand verletzenden Weise die öffentliche Ruhe und Ordnung zur Tageszeit stört, kann mit einer Busse bestraft werden (§33 Thurgauer Rechtsbuch; EG zum Schweizerischen Strafrecht).
Mit Beachtung der Regeln helfen Sie mit, ein gutes Nachbarschaftsverhältnis zu pflegen. Herzlichen Dank!

Gemeinderat
 


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