Neuer Anlauf für Hundebadestrand

  06.03.2024 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Der Stadtrat Romanshorn hält an einer Freilauffläche mit Bademöglichkeit für Hunde fest. Er sieht das öffentliche Interesse als ausgewiesen an. Dafür werden nun bauliche Optionen geprüft.

Mit dem Entscheid zum Hundebadestrand des kantonalen Departements für Bau und Umwelt aufgrund von Einsprachen im September 2023 wurde festgestellt, dass der Hundebadestrand nicht weiterbetrieben werden kann. Begründung: In einer Parkanlage gilt gemäss kantonalem Hundegesetz eine generelle Leinenpflicht, die nicht durch die Gemeinde aufgehoben werden kann. 

Umwidmung des Gebiets
Aufgrund des Entscheids musste der Hundebadestrand aufgelöst und die Leinenpflicht für das Areal wieder eingeführt werden. Die Stadt und viele Tierhaltende bedauerten dies, wurde das Angebot doch rege genutzt: Viele der aktuell rund 650 registrierten Hunde kamen hier in den Genuss von Freilauf und Bad ohne Leine. Wie angekündigt hat der Stadtrat das Dossier nun nochmals geprüft und will gleichenorts einen neuen Anlauf nehmen. 

Möglich machen soll das eine Umwidmung des fraglichen Gebiets bei gleichzeitigem Entzug des Gemeingebrauchs. Heisst: Das Areal wird dem spezifischen Zweck als Hundebadestrand zugewiesen. Eine klare Nutzungsordnung mit definierten Zeiten für die Benützung soll für einen geregelten Betrieb sorgen.

Frühzeitiger Kontakt mit Anwohnenden
Mit Anwohnenden und nahegelegenen Gewerbetrieben wird vorab das Gespräch gesucht. Das Projekt wird zu gegebener Zeit öffentlich aufgelegt, danach ist wiederum ein Bewilligungs- und Konzessionsentscheid des Kantons notwendig. Mit einer Inbetriebnahme wird nicht vor 2025 gerechnet. 

"Öffentliches Interesse ausgewiesen": Ehemaliger Hundebadestrand in Romanshorn. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller (Download)

 


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