Neugestaltete Hafenpromenade für nachhaltige Lebensqualität

  19.02.2026 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Die Romanshornerinnen und Romanshorner entscheiden am 14. Juni 2026 an der Urne über die Aufwertung der Hafenpromenade mit Bau einer Tiefgarage. Die Realisierung ist abhängig vom Bau des Hafenhotels der Schweizerischen Bodensee Schifffahrt AG (SBS). Mit der Abstimmung will der Stadtrat rechtzeitig die Voraussetzung für eine koordinierte Entwicklung schaffen.

Zwischen Bahnübergang und altem Zollhaus soll die Hafenpromenade neu gestaltet werden. Auf der Brache des ehemaligen SBB-Güterschuppens ist nach Jahren von Zwischennutzungen ein hochwertiger, naturnaher Platz vorgesehen. Das Projekt ist Teil der Gesamtplanung des Areals "Hafen Nord". Das Gebiet soll grösstenteils autofrei werden.

Der Stadtrat sieht in der Umgestaltung eine langfristige Investition in die Lebensqualität und in die touristische Attraktivität der Hafenstadt. Heute bestimmen Fahrzeuge das Bild und verursachen Lärm, Abgase und Suchverkehr. Auch Poser sind ein leidiges Thema. Künftig soll der Raum am See stärker den Menschen gehören, während die Parkierung gebündelt unterirdisch erfolgt.

Vorgesehen ist die Aufhebung von 119 oberirdischen Parkplätzen in Seenähe und der Bau einer öffentlichen Tiefgarage mit 82 Plätzen. Erschlossen wird die Anlage über zwei Treppenhäuser, eines davon mit Lift.

Blick auf das Hafenhotel und die optionale Überdachung der Aufgänge der Tiefgarage. Bild: Stadt Romanshorn

Die öffentliche Tiefgarage wird gemäss Planung nur realisiert, wenn die SBS ihr Hafenhotel baut und damit auch die unterirdischen Parkplätze für den Betrieb erstellt. Die Einfahrt in den öffentlichen Teil soll die Rampe der Hotelgarage mitnutzen, der öffentliche Bereich wird als Anbau mitgebaut.

Oberirdisch entstehen ein begrünter Platz, Aufenthaltsbereiche und eine WC-Anlage. Aus Kostengründen wird vorerst auf das ursprünglich vorgesehene Gebäude mit Gastrobau verzichtet. In einer zweiten Abstimmungsfrage entscheidet die Bevölkerung aber zusätzlich über ein langes Dach über den Zugängen zur Tiefgarage, das Wetterschutz bieten sowie Raum für Zwischennutzungen und mögliche spätere Ausbauten schaffen soll. Voraussetzung bleibt die Zustimmung zur Tiefgarage.

Zur Abstimmung stehen zwei Kredite. In Frage 1 geht es um 9,94 Millionen Franken für den "Neubau einer Tiefgarage inklusive Umgebungsgestaltung". In Frage 2 werden 1,397 Millionen Franken für das Dach beantragt. Ein grosser Teil der Kosten ist über Parkgebühren in der Spezialfinanzierung vorfinanziert, zudem gehört das Land bereits der Stadt und es ist ein Kantonsbeitrag vorgesehen. Daraus ergibt sich für beide Vorlagen zusammen ein effektiver Finanzierungsbedarf von 3’181’000 Franken.

Die Hafenzonen 1 und 2 sind seit 1. November 2025 genehmigt, die Genehmigung des Gestaltungsplans durch den Kanton wird erwartet. Stimmt die Bevölkerung zu, können die Baugesuche für das Hafen­hotel und für die Neugestaltung der Hafenpromenade mit Bau einer Tiefgarage eingereicht werden.  Frühester Baustart ist Ende 2027, sofern keine Rechtsmittelverfahren folgen.

Weitere Informationen: www.romanshorn.ch/hafenpromenade


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