Öffentliche Auflage «Änderung Baulinienplan Seeweg (Seeufer) / Stickelbergerstrasse»

  07.05.2026 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Gestützt auf §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erfolgt gemäss Beschluss des Gemeinderates Uttwil vom 21. April 2026 folgende öffentliche Auflage:
Änderung Baulinienplan Seeweg (Seeufer) / Stickelbergerstrasse
Frist und Ort: Die Auflage findet vom 8. Mai 2026 bis 28. Mai 2026 im Gemeindehaus Uttwil, Zentrumsplatz 2, 8592 Uttwil, während der Öffnungszeiten statt.

Rechtsmittel: Wer durch die Änderung des Baulinienplans berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an den Gemeinderat Uttwil, Zentrumsplatz 2, 8592 Uttwil zu richten.

Gemeinderat


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