Öffentliche Bekanntmachung - kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022/2023
05.05.2023 Uttwil: offizielle MitteilungenGestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) und
§ 28 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wird der
(Entwurf März 2023)
öffentlich bekannt gemacht.
Auflageort
Gemeindeverwaltung Uttwil, Zentrumsplatz 2, 8592 Uttwil
Dauer der Auflage
8. Mai bis 9. September 2023
Zeiten für Einsichtnahme
während den Schalteröffnungszeiten
Der Richtplanentwurf (Stand: März 2023) kann zusammen mit dem begleitenden Bericht auch im Internet eingesehen werden (www.raumentwicklung.tg.ch; Öffentliche Bekanntmachung Teilrevision kantonaler Richtplan 2022/2023).
Das Vernehmlassungsverfahren wird mit dem Online-Tool „e-Vernehmlassungen" durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls im Internet (vgl. oben).
Alle sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zum vorliegenden Entwurf zu äussern.
Bitte benützen Sie für Ihre Stellungnahme das Online Tool „e-Vernehmlassungen".
Stellungnahmen, die nicht im Online Tool „e-Vernehmlassungen" erfasst werden können, sind zu richten an: Kanton Thurgau, Amt für Raumentwicklung, Verwal tungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld.
Uttwil, 5. Mai 2023 Bauverwaltung Uttwil