Prämienverbilligung 2025 – Frist nicht verpassen

  04.12.2025 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Die Frist zur Einreichung der Antragsformulare für die individuelle Prämienverbilligung der Krankenkasse (IPV) 2025 läuft demnächst aus. Damit die Leistungen an die Krankenkasse ausbezahlt werden können, müssen die Formulare bis spätestens 31. Dezember 2025 aus- gefüllt bei der Krankenkassen-Kontrollstelle Salmsach eingereicht werden. Die Frist gilt nicht für die Neubemessung der IPV eines vergangenen Jahres. Ein Gesuch um Neubemessung kann erst erfolgen, wenn die entsprechende Schlussrechnung des Steueramtes vorliegt und sich anhand dieser rückwirkend verschlechterte wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen lassen. Neubemessungen erfolgen immer auf eine rechtzeitige Eigeninitiative (innert 30 Tagen seit rechtskräftiger Schlussrechnung) und geschehen nicht von Amtes wegen. Bei Quellensteuerpflichtigen muss eine Neubemessung im vorherigen Jahr beantragt werden.

Die Anträge für das Folgejahr 2026 werden wie immer automatisch im Frühjahr 2026 verschickt und können noch nicht beantragt werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung: Krankenkassen-Kontrollstelle, Telefon 058 346 04 42, Mail [email protected].

Krankenkassen-Kontrollstelle


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