Teil-Inkraftsetzung Richtplan und Rahmennutzungsplan
05.09.2024 Romanshorn: offizielle MitteilungenDer Stadtrat Romanshorn setzte den kommunalen Richtplan sowie einen weiteren Teil des revidierten Rahmennutzungsplans (Baureglement und Zonenplan) auf den 1. September 2024 in Kraft.
Die Gemeindeversammlung stimmte dem revidierten Rahmennutzungsplan bereits am 2. Juli 2020 und der Nachführung am 26. Juni 2023 zu. Das Departement für Bau und Umwelt genehmigte die Nachführung am 30. April 2024 mit Ausnahmen. Es sind derzeit noch Beschwerden beim Verwaltungsgericht betreffend des revidierten Rahmennutzungsplans hängig. Die Stadt Romanshorn hat ihrerseits einzelne Punkte des Genehmigungsentscheids zur Nachführung angefochten.
Baureglement und Zonenplan
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 27. August 2024 entschieden, das nachgeführte Baureglement und den nachgeführten Zonenplan teilweise, nämlich die nachfolgend aufgelisteten und nicht mehr strittigen Bereiche, auf den 1. September 2024 in Kraft zu setzen: Es sind dies die Zonenplanänderung Nr. 18 Hotterdingen (Parzellen 1660, 1661, 2372, 2809, 2998, 3096, 3097, 3098, 3104, 3105, 3106), die Grundnutzungszonen innerhalb des Hochwasserprofils (Bodensee) und die Flächen des Bahnareals innerhalb der Interessenslinie der SBB.
Weiter werden von Artikel 5 des Baureglements die Einträge betreffend die Fussnote „Bemerkung 1“ (Gestaltungsrichtpläne) und die Fussnote „Erklärung a“, zweiter Satz, (Fassadenhöhe) in Kraft gesetzt.
Richtplan
Der kommunale Richtplan wurde teilweise, namentlich mit nachfolgenden Ausnahmen, in Kraft gesetzt: das Wohn- und Mischgebiet im Bereich der Bunkerwiese, das Freihaltegebiet im Bereich der Hafenmole (südlich der Bunkerwiese) sowie das Freihaltegebiet im Bereich der Felsinsel und der Ostmole des Gemeindehafens "Inseli".
Die Unterlagen sind unter www.romanshorn.ch/rahmennutzungsplan bzw. www.romanshorn.ch/richtplan online einsehbar.
Bei Unklarheiten steht die Bauverwaltung unter 058 346 83 70 oder [email protected] zur Verfügung.