Tierhaltungen an Kanton melden

  16.03.2023 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Im Rahmen der jährlichen Betriebsstrukturdatenerhebungen sind alle Personen, die Tiere halten oder landwirtschaftliche Nutzflächen bewirtschaften, vom Landwirtschaftsamt Thurgau anfangs Februar 2023 schriftlich aufgefordert worden, die Daten zu aktualisieren. Die Angaben werden zur Erfüllung der Aufgaben in den Bereichen Tierseuchenbekämpfung (z.B. Vogelgrippe) Tierseuchen- und Pflanzenschutzfonds benötigt. Deklarationspflichtig sind Tierhalterinnen und Tierhalter der folgenden Kategorien: Rindvieh, Pferde und Esel, Ziegen, Schafe, Schweine, Nutz- und Ziergeflügel und Bienenvölker.

Tierhaltende, die neu Tiere dieser Kategorien halten oder keine schriftliche Aufforderung erhalten haben, melden ihre Tiere auf www.landwirtschaftsamt.tg.ch Rubrik "Download/Service" mit dem "Meldeformular Tierbestand" an. Geflügelhalter erhalten somit auch die neuste Information betreffend Massnahmen gegen die Vogelgrippe.


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