Verkehrsanordnung (1-jährige Versuchsphase)

  29.02.2024 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Gemeinde, Ort: Salmsach, Hungerbühl
Strasse,Weg: Hungerbühl Nord
Antragstellerin: Politische Gemeinde Salmsach
Anordnung: Fahrverbot

Der Gemeinderat hat beschlossen, im Ortsteil Hungerbühl-Nord ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder einzurichten. Das Signal 2.13 «Verbot für Motorwagen und Motorfahrräder» mit Zusatz «Zubringerdienst Hungerbühl und Weiler Aach gestattet» gemäss Situationsplan soll ab 1. April 2024 für eine 1-jährige Versuchsphase bis 31. März 2025 eingerichtet werden.

Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Salmsach eingesehen werden.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, 8510 Frauenfeld, Rekurs eingereicht werden. Dieser hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten und ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Salmsach, 26. Februar 2024

Gemeinderat Salmsach


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