Verkehrsanordnung gemäss Art. 3 Abs.4 SVG
26.09.2024 Salmsach: offizielle MitteilungenReg.-Nr. 2024/094/TBA
Gemeinde, Ort Egnach, Salmsach
Strasse, Weg Untere Buhreute
Antragsteller Gemeinden Egnach und Salmsach
Anordnung Lastwagenfahrverbot, Aufhebung, Höchstgewicht 3.5 t
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.07 «Verbot für Lastwagen» mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» und die Aufhebung der Signale 2.16 «Höchstgewicht 3.5t» werden gemäss Antrag vom 23. Juli 2024 und Situationsplan vom 14. März 2024 genehmigt.
Der Situationsplan kann bei den Gemeinden Egnach und Salmsach eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 11. September 2024
Departement für Bau und Umwelt