Die Stadt Romanshorn führt ab dem 3. September 2024 während rund drei Wochen
Verkehrszählungen an verschiedenen Strassen und Kreuzungen durch.
Die Stadt ist gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) zur Führung eines aktuellen Strassenlärmbelastungskatasters verpflichtet. Dieser zeigt die Belastungen durch Strassenverkehr an den an die Stadtstrassen angrenzenden Liegenschaften auf. Er dient als zentrales Instrument zur Planung und Kostenschätzung von Sanierungen.
Die Erhebungen dienen ausschliesslich der anonymisierten Bewertung der Verkehrsbewegungen. Sie werden nach der Analyse gelöscht. Der Daten- und Persönlichkeitsschutz ist nach EU- und Schweizer-Datenschutzrichtlinien vollumfänglich gewährleistet.
Stadtverwaltung an der Bahnhofstrasse 19. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller (Download)
Die Stadt Romanshorn führt ab dem 3. September 2024 während rund drei Wochen
Verkehrszählungen an verschiedenen Strassen und Kreuzungen durch.
Die Stadt ist gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) zur Führung eines aktuellen Strassenlärmbelastungskatasters verpflichtet. Dieser zeigt die Belastungen durch Strassenverkehr an den an die Stadtstrassen angrenzenden Liegenschaften auf. Er dient als zentrales Instrument zur Planung und Kostenschätzung von Sanierungen.
Die Erhebungen dienen ausschliesslich der anonymisierten Bewertung der Verkehrsbewegungen. Sie werden nach der Analyse gelöscht. Der Daten- und Persönlichkeitsschutz ist nach EU- und Schweizer-Datenschutzrichtlinien vollumfänglich gewährleistet.
Stadtverwaltung an der Bahnhofstrasse 19. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller (Download)